Termine : 5. September 2024 von 14.00 bis 18.00 Uhr

                10.September 2024 von 14.00 bis 17.00 Uhr

 

Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:

Das zukünftige Schulanfängerkind sollte nur mitgebracht werden, wenn Sie keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, ebenso mögliche Geschwisterkinder.

Aufnahmekriterien zur Schulaufnahme!

Bei Eintreten eines Kapazitätsengpasses im Aufnahmeverfahren der Klassen 1, wird die Auswahl der Schüler auf der Grundlage folgender allgemein verbindlicher, sachgerechter Aufnahmekriterien nach dem Beschluss des OVG Bautzen vom 29.08.2013 vorgenommen:

1. Härtefälle (im Sinne anerkannter Rechtssprechung und juristischer Prüfung)

2.   Geschwisterkind ist bereits Schüler in den aktuellen Klassen 1 bis 3

3.   Schulwegnähe (Entfernung elterliche Wohnung zur Schule) mit folgenden Besonderheiten

a.  Der Weg zur Ausweichschule darf nicht länger sein, als der Weg zu uns, zuzüglich 50% der Wegstrecke.

b.  Eine Ablehnung erhalten die Schüler, bei denen der Unterschied der Wegstrecken beider Schulen am geringsten ist.

c.  Bei gleicher Entfernung entscheidet das Los.

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen.

Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

Die zeitliche Reihenfolge der Anmeldung spielt keine Rolle.

...