Grundlagen unserer Kooperation Grundschule und Hort
Im Zentrum unserer Kooperation steht das Wohl des Kindes. Zur Gewährleistung des Kindeswohls findet ein regelmäßiger Austausch unserer Lehrkräfte und der Hortpädagogen/innen statt.
Den gesetzlichen Rahmen für unsere Zusammenarbeit bildet der §35b des Sächsischen Schulgesetzes, welcher das Zusammenwirken von Grundschulen und Horten des Schulbezirkes beschreibt.
Die „Sächsischen Leitlinien für die öffentlich verantwortete Bildung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr“ beschreiben das Bildungsverständnis, an dem wir unsere Angebote ausrichten und die pädagogischen Grundhaltungen, nach denen wir arbeiten.
Die Zusammenarbeit beider Teams ist Voraussetzung, um einen abgestimmten, ganzheitlichen Bildungstag für unsere Kinder zu gestalten. Wir verstehen Grundschule und Hort als gemeinsamen Ort, der Kindern ermöglicht, in einem geschützten Raum wertvolle Lern- und Lebenspraktiken zu entwickeln. Grundlage für die inhaltliche und strukturelle Ausgestaltung der Kooperation ist der Qualitätsrahmen „Grundschule und Hort im Dialog“.
Hort der Grundschule Cossebaude (Link zum Internetauftritt des Hortes)